In der Regel zahlt Ihre Krankenkasse die Wurzelkanalbehandlung, aber nur mit einfachen Methoden, was die Erfolgsprognose der Behandlung deutlich verringert. Die Anwendung spezieller Behandlungstechniken, die entscheidend für die Prognose des Zahnes sind, werden aber nicht von der Krankenkasse übernommen, sodass wir diese Ihnen diese leider zusätzlich privat in Rechnung stellen müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei hinteren Backenzähnen (Molaren) ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen ist eine Wurzelbehandlung in der Regel nur angezeigt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Diese Bedingungen gelten auch für Revision, also die Erneuerung einer vorhandenen Wurzelfüllung. Darüber hinaus gilt, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklarem Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Manchmal kann daher eine Wurzelkanalbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, auch wenn die Erhaltung des Zahnes gewünscht wird und medizinisch sinnvoll ist! Es besteht dann die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.